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FAQ







  1. Was versteht man unter Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und –psychotherapie (KJPP)?
  2. Was macht ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (KJPP)?
  3. Welche Qualifikation hat ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP)?
  4. Wie arbeitet der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP)?
  5. Gibt es noch andere Untersuchungen beim Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP)?
  6. Wer arbeitet noch in der Praxis außer den Fachärzten?
  7. Was passiert mit unseren Patientendaten?
  8. Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?
  9. Mein Kind war schon bei anderen Ärzten / Psychologen / Pädagogen. Muss es nun wieder untersucht werden?
  10. Kann ich auch ohne mein Kind mit dem Arzt sprechen?
  11. Muss ich mein Kind auf den Besuch in der Praxis vorbereiten?
  12. Welche Krankheiten können Sie behandeln?
  13. Welche diagnostischen und therapeutischen Verfahren können Sie in der Praxis anbieten?
  14. Mein Kind hat erst seit dem Schulbesuch Probleme, woran kann das liegen?
  15. Werden wir als Eltern in die Behandlung mit einbezogen?






1.  Was versteht man unter Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und –psychotherapie (KJPP)?

Es handelt sich um eine fachärztliche Disziplin, also um ein Spezialgebiet der Medizin. Die Ärztekammer definiert unser Fachgebiet so:

„Das Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst
die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen  Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen  Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes und Jugendalter sowie bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld.“




2. Was macht ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (KJPP) ?

Er erkennt und behandelt Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen, die nicht vorrangig auf einer körperlichen Erkrankung beruhen.





3. Welche Qualifikation hat ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP)?

Nach dem mindestens sechsjährigen Medizinstudium erfolgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung (Vollzeit), die mit der Facharztprüfung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie abschließt. Diese Weiterbildung wird hinsichtlich der Struktur und der Inhalte von der Ärztekammer überwacht. Nähere Informationen zu den Weiterbildungsinhalten der Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten sowie aller anderen Fachärzte sind auf den Webseiten der Ärztekammer Westfalen-Lippe nachzulesen.

Als Arzt ist der Kinder- und Jugendpsychiater vertraut mit körperlichen und neurologischen Erkrankungen und medizinischer Diagnostik.

Durch seine Weiterbildung besitzt er spezielle Kenntnisse und mehrjährige klinische Erfahrung in der kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Krankheitslehre, der Entwicklungspsychologie und in den psychologischen Untersuchungsverfahren.

Während der Facharztweiterbildung sind Bereitschaftsdienste zu leisten (meist 1 Nachtdienst pro Woche), dies stellt eine wichtige Voraussetzung für die Diagnostik und Therapie psychiatrischer Notfälle im Kindes- und Jugendalter dar.

Jeder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist neben seiner fachärztlichen Weiterbildung zusätzlich auch zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausgebildet.

Durch seine Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, in Entspannungsverfahren, in Übungsbehandlungen und in der Arzneimittelkunde kann der Facharzt die notwendige Diagnostik und Behandlungsmethode für das Kind auswählen und durchführen.





4. Wie arbeitet der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP)?


Er untersucht und behandelt die Patienten, indem er mit ihnen angepasst an das Entwicklungsalter und die jeweilige Problematik in Kontakt tritt, z.B. durch ein Gespräch oder Spiel.





5. Gibt es noch andere Untersuchungen beim Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP)?

Ja, es gibt auch sogenannte psychometrische Untersuchungen (auch Testungen genannt). Dabei wird meist eine spezielle Frage genauer betrachtet, z.B. Sprache, Motorik, Wahrnehmung / Wahrnehmungsverarbeitung, Aufmerksamkeit, Intelligenz, schulische Leistungsfähigkeit. Manche Testverfahren ermöglichen auch eine Aussage über das Erleben / die Emotionen eines Kindes oder Jugendlichen.
Kein Patient muss sich ausziehen oder bekommt eine Spritze!




6. Wer arbeitet noch in der Praxis außer den Fachärzten ?

Sowohl in der Diagnostik als auch in der Behandlung werden die Fachärzte unterstützt von ihrem Team. Hierzu zählen Psychologen, Pädagogen und andere Therapeuten. Die Praxisorganisation und Anmeldung obliegt einer medizinischen Fachangestellten.





7. Was passiert mit unseren Patientendaten ?

Alle Patientendaten sowie organisatorisch relevante Anmeldedaten werden elektronisch und paperlos in unserem Praxisserver gespeichert. Wir arbeiten mit dem Marktführer für Arztsoftware zusammen. Unser Ziel ist es, Ihre Daten bestmöglich zu schützen und gleichzeitig für die Behandlung verfügbar zu halten.
Nach außen stehen alle Mitarbeiter der Praxis unter der ärztlichen Schweigepflicht, die alle Informationen umfasst, die Sie uns geben, oder die wir auf anderem Wege bekommen. Dies betrifft bereits die Information, ob Ihr Kind sich in unserer Behandlung befindet. Selbstverständlich dürfen und werden wir ohne Ihr schriftliches  Einverständnis auch keine weitergehenden Informationen, z. B. Untersuchungsergebnisse, weitergeben.
Auch Behörden,  Jugendamt, Schule oder Gericht können Informationen von uns nur erhalten, wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis dafür geben. Dieses Einverständnis kann sich auch auf einen Teil der Informationen beschränken und kann jederzeit widerrufen werden.





8. Wer übernimmt die Kosten der Behandlung ?

Die Kosten für unsere Behandlungen werden von den gesetzlichen und privaten  Krankenversicherungen übernommen. Ausgenommen sind Berichte, Stellungnahmen oder Gutachten, die wir z.B. auf Wunsch der Eltern erstellen sowie sonstige Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherungen enthalten sind.
Sie können unsere Praxis ohne Überweisung besuchen, bitte bringen Sie aber die Überweisung Ihres Haus- oder Kinderarztes mit falls vorhanden.


9. Mein Kind war schon bei anderen Ärzten / Psychologen / Pädagogen. Muss es nun wieder untersucht  werden ?

Nicht unbedingt, bitte bringen Sie deshalb alle Vorbefunde mit, wir schauen sie uns dann gemeinsam an.





10. Kann ich auch ohne mein Kind mit dem Arzt sprechen ?

Selbstverständlich ist dies möglich – z.T. sogar notwendig. Allerdings nutzen wir jeden Termin auch zur Untersuchung des Patienten. Kommen sie deshalb stets mit Ihrem Kind in die Praxis, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich etwas Anderes.





11. Muss ich mein Kind auf den Besuch in der Praxis vorbereiten ?

Meistens ist es vollkommen ausreichend, wenn Sie Ihrem Kind kurz den Grund Ihres Besuches mitteilen. Wir unterhalten uns mit Kind und Eltern, vielleicht spielen wir auch etwas. Kein Kind muss sich ausziehen oder bekommt eine Spritze o. ä., weisen Sie insbesondere Ihr Kleinkind darauf hin.





12. Welche Krankheiten können Sie behandeln ?

Eine – nicht vollständige – Aufzählung kinder- und jugendpsychiatrischer Beschwerdebilder finden Sie hier.
    • Aggressives Verhalten (Störung des Sozialverhaltens)
    • Affektive Störungen
    • Alkohol-induzierte Störungen
    • Angststörungen
    • Anorexie (Anorexia nervosa)
    • Asperger-Syndrom
    • Aufmerksamkeitsdefizit-Störung (ADS), Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätsstörung(ADHS)
    • Autismus
    • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
    • Bindungsstörungen
    • Borderline-Störung
    • Bulimie (Bulimia nervosa)
    • Chromosomale Störungen
    • Depression
    • Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen)
    • Drogen-induzierte Störungen
    • Elektiver Mutismus
    • Emotionale Störung mit Geschwisterrivalität
    • Enkopresis (Einkoten)
    • Enuresis (Einnässen) und funktionelle Harninkontinenz
    • Essstörungen
    • Fragiles-X-Syndrom (Fragile-X, Marker-X oder Martin-Bell-Syndrom)
    • Geistige Behinderung mit Verhaltensauffälligkeiten
    • Störungen der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter
    • Hyperkinetisches Syndrom (HKS), Hyperaktivität
    • Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle
    • Konversionsstörung (Dissoziative Störung)
    • Kopfschmerzen ohne organische Ursache
    • Landau-Kleffner-Syndrom
    • Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung)
    • Lernstörungen
    • Magersucht (Anorexia nervosa)
    • Manische (Manie) und bipolare affektive Störungen (Manie und Depression)
    • Motorische Entwicklungsstörung
    • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung  oder Funktionsstörung des Gehirns
    • Persönlichkeitsstörungen
    • Phobische Störungen und Emotionale Störungen des Kindesalters
    • Posttraumatische Belastungsstörung (Reaktionen auf schwere Belastungen)
    • Psychose
    • Rechenstörung
    • Regulationsstörungen im Säuglingsalter
    • Rett-Syndrom (tiefgreifende Entwicklungsstörung)
    • Schizophrenien und verwandte Störungen
    • Schlafstörungen
    • Schreibabys
    • Selbstverletzendes Verhalten
    • Selektiver (elektiver) Mutismus
    • Somatoforme Störungen
    • Störungen des Sozialverhaltens
    • Sprechstörungen: Artikulationsstörungen, Poltern, Stottern
    • Suizidalität (Selbstmordgefährdung, Selbsttötung) im Kindes-und Jugendalter
    • Teilleistungsstörungen
    • Tic-Störungen
    • Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
    • Tourette-Syndrom
    • Trichotillomanie
    • Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen
    • Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
    • Umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache
    • Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch
    • Zwangsstörungen




13. Welche diagnostischen und therapeutischen Verfahren können Sie in der Praxis anbieten ?

Unser Team bietet ein breites Spektrum diagnostischer, beratender und therapeutischer Leistungen. Wir sind u.a. qualifiziert für...

  ...multimodale Diagnostik (fachübergreifende Problemanalyse) der...
  ...emotionalen Entwicklung
  ...Persönlichkeitsentwicklung
  ...motorischen/sprachlichen Entwicklung
  ...Leistung/Intelligenz aller Altersstufen
  ...Lese- und Rechtschreibfähigkeiten
  ...Rechenfähigkeiten
  ...Aufmerksamkeit und Konzentration
  ...speziellen Fragestellung (z.B. Autismus, Anorexie, Zwang)

...Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als Einzel- und Gruppenbehandlung
(Wir können entsprechend unserer Qualifikation sowohl tiefenpsychologisch fundierte als auch verhaltenstherapeutische Therapieelemente einsetzen)

...Prävention kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen

...Familientherapie

...Traumatherapie

...Elterntraining (u.a. Triple P-Zertifikat)

...Sozialpädagogische Beratung

...Heilpädagogische Diagnostik und Förderung (Schwerpunkt kindliche Entwicklung)

...Entspannungsverfahren (AT, PMR n. Jacobson), Hypnotherapie

...LRS- und Dyskalkuliebehandlung (Zertifikat für integrative Lerntherapie)

...Kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung




14. Mein Kind hat erst seit dem Schulbesuch Probleme, woran kann das liegen ?

Mit der Einschulung und den ersten Schuljahren werden viele neue Anforderungen an Kinder gestellt:

Das Lernen von Lesen, Rechtschreibung und Mathematik ist ein komplexer Prozeß, der bereits lange vor der Einschulung durch verschiedene Entwicklungsschritte angebahnt wird. Die Lernfähigkeit - sowohl insgesamt als auch in Teilbereichen - ist eng mit dem kognitiven Funktionsniveau des Kindes verbunden. Schließlich stellen Aufmerksamkeit und Konzentration wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme von Lerninhalten und sozialer Gegenseitigkeit dar.

Sollte Ihr Vor- oder Grundschulkind Probleme mit den neuen Anforderungen haben, können wir den Schwierigkeiten aus pädagogischer, psychologischer und fachärztlicher Sicht auf den Grund gehen. Falls erforderlich können wir aufgrund unserer Spezialisierungen auch weitergehende Untersuchungen, Behandlungen oder Beratungen vornehmen, z.B eine Diagnostik von LRS und Dyskalkulie.





15. Werden wir als Eltern in die Behandlung mit einbezogen ?

Ja, Sie sind sogar sehr wichtig für die Behandlung Ihres Kindes!
Zunächst benötigen wir natürlich Ihre Hilfe bei der Erfragung der Vorgeschichte, aber auch in späteren Behandlungsphasen können Sie Wichtiges beitragen:
Als Eltern oder Sorgeberechtigte sind Sie den Höhen und Tiefen Ihres Kindes am nächsten. Dies bedeutet bei kinder- und jugendpsychiatrischen Beschwerdebildern oftmals eine große Belastung, bietet aber auch Chancen für positive Veränderungen:

Der tägliche erzieherische Umgang von Eltern mit ihrem Kind hat bei einigen Beschwerdebildern zudem eine wichtige Vermittlerfunktion. Dies kann beim Transfer von therapeutischen Elementen in den Alltag der Patienten einen wichtigen Beitrag leisten.

Eltern, die Kenntnisse über das Beschwerdebild ihres Kindes erlangen, können ihrem Kind gelassener und positiver gegenübertreten. Dies hilft, Ängste und Unsicherheiten abzubauen und einen Grundstein für die gemeinsame Bewältigung der Belastungen zu legen.

Darüber hinaus hat eine positive und konsequente Erziehung einen allgemein-präventiven Effekt, d.h. sie kann der Ausbildung oder Verschlimmerung eines kinder- und jugendpsychiatrischen Beschwerdebildes vorbeugen.
Wir bieten bei Bedarf neben der Behandlung des Kindes verschiedene Module zur Beratung und Schulung von Eltern an.


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